Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Personalberatung Schmidt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Personalberatung Schmidt (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem beauftragenden Unternehmen (nachfolgend "Auftraggeber").

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmer, Vorrang der Vertragsdokumente
1. Diese AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
2. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich aus-schließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert.
3. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind das Angebot und die jeweilige Leistungsbeschreibung (einschließlich etwaiger Anlagen). Bei Widersprüchen gehen Angebot/Leistungsbeschreibung diesen AGB vor.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Begriffsbestimmungen
1. "Angebot/Leistungsbeschreibung" bezeichnet das vom Auftragnehmer übermittelte Angebot einschließlich der beschriebenen Leistungsbausteine, Zeitpläne, Vergütungsregelungen und ggf. Anlagen.
2. "Arbeitsergebnisse" sind sämtliche durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalte, Konzepte, Vorlagen, Dokumente, Prozessdarstellungen, Kampagnen-Setups, Texte, Grafiken oder vergleichbare Ergebnisse, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
3. "Drittkosten" sind Kosten externer Anbieter/Plattformen (z. B. Stellenbörsen, Anzeigenbudgets, Tools, Lizenzen, Reisekosten), die nicht Teil des Honorars des Auftragnehmers sind.
4. "Textform" entspricht § 126b BGB (z. B. E-Mail).

§ 3 Vertragsschluss, Änderungen, Kommunikation
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, so-fern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme des Angebots in Textform, (b) schriftliche Auftragsbestätigung oder (c) Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, ein-schließlich der Vereinbarung über Leistungsänderungen (Change Requests), bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erklärungen und Abstimmungen im Projekt per E-Mail, WhatsApp oder vergleichbaren digitalen Kommunikationswegen zu führen.

§ 4 Leistungen, Leistungserbringung, Subunternehmer
1. Der Auftragnehmer erbringt - je nach Beauftragung - Beratungs-, Recruiting-, Marketing-, Prozess- und Umsetzungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Ange-bot/Leistungsbeschreibung.
2. Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (z. B. Anzahl Bewerbungen, Einstellungen, Reichweite, Umsatz), sofern nicht im Angebot/der Leistungsbeschreibung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer) einzusetzen.
4. Termine und Meilensteine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie im Angebot/der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner sowie Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
2. Unterlässt oder verzögert der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen und können Leistungen dadurch nicht oder nur teilweise erbracht werden, verlängern sich Zeitpläne und Meilensteine angemessen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt unberührt, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass interne Entscheidungswege und Zuständigkeiten so organisiert sind, dass Rückmeldungen und Freigaben ohne unnötige Verzögerung erfolgen können.

§ 6 Vertraulichkeit
1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt werden, (b) nachweislich bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter und ggf. eingeschaltete Dritte die Vertraulichkeit einhalten.

§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
1. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein, sofern Ange-bot/Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes regeln.
2. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus (z. B. Weiterverkauf, Lizenzierung, Veröffentlichung von Vorlagen) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig.
3. Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Auftraggeber; der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 8 Rechte an Kennzeichen des Auftraggebers, Referenznennung, Foto- und Videomaterial
1. Nutzung zur Vertragserfüllung (Projektzweck): Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer mit Vertragsschluss das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, Namen, Firmenkennzeichen, Marken und Logos des Auftraggebers sowie sonstige bereitgestellte Inhalte ausschließlich insoweit zu nutzen, wie dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist (z. B. Einbindung in projekt-bezogene Unterlagen, Anzeigenmotive, Landingpages, Karriereseiten-Inhalte, Präsentationen und Dokumentationen).
2. Referenznennung und dauerhafte Eigenwerbung mit Name/Logo (Opt-out): Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, den Auftraggeber als Referenz zu benennen und hierzu Firmenname, Marke und Logo des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung des Auftragnehmers zu verwenden (insbesondere Website, Landingpages, Social-Media, Präsentationen, An-gebotsunterlagen). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Nutzung für die Zukunft; bereits veröffentlichte Inhalte werden innerhalb angemessener Frist entfernt oder angepasst, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Referenznutzung darf nicht irreführend sein und muss sich auf eine tatsächlich erbrachte Leistung beziehen.
3. Foto- und Videomaterial zu Werbezwecken (nur ausdrückliche Bereitstellung, kein Zwang): Eine Nutzung von Foto- und Videomaterial des Auftraggebers zu Werbe- und Referenzzwecken erfolgt ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer solches Material freiwillig, unentgeltlich und ausdrücklich zu Werbezwecken zur Verfügung stellt bzw. freigibt (Textform ausreichend). Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Foto- oder Videomaterial zu Werbezwecken bereitzustellen; aus einer Nichtbereitstellung entstehen dem Auftraggeber keine Nachteile für die Leistungserbringung oder den Vertragszweck.
4. Rechteklärung / Personenabbildungen: Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an dem bereitgestellten Foto-/Videomaterial verfügt und - soweit Personen erkennbar abgebildet sind - die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen für die jeweilige Nutzung (insbesondere Veröffentlichung) vorliegen. Der Auftragnehmer darf sich hierauf verlassen.
5. Freistellung: Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Nutzung von vom Auftraggeber bereitgestellten Kennzeichen oder Medien geltend, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen frei, soweit die Ursache in fehlenden Rechten/Einwilligungen oder rechtswidrigen Inhalten aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.

§ 9 Vergütung, Abrechnung, Drittkosten
1. Vergütung und Abrechnungsmodell (z. B. monatlich, Paket, Raten, Einmalhonorar, erfolgsabhängige Be-standteile, Einrichtungsgebühr) ergeben sich aus dem Angebot/der Leistungsbeschreibung.
2. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind Rechnungen sofort fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens 8 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3. Drittkosten trägt der Auftraggeber, sofern diese im Angebot als Zusatz-/durchlaufende Kosten ausgewiesen sind oder der Auftraggeber diese beauftragt bzw. autorisiert hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Drittkosten im Namen des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist oder der Auftraggeber dies in Textform freigibt.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung, Leistungsaussetzung
1. Laufzeit, Kündigungsfristen und etwaige Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem Angebot/der Leistungsbeschreibung.
2. Sofern das Angebot keine Regelung enthält, beträgt die Laufzeit sechs Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder wesentliche Mitwirkungs-pflichten verletzt.

§ 11 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorherseh-baren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
4. Eine Haftung für Störungen oder Leistungseinschränkungen von Drittplattformen (z. B. Social-Media, Stellenbörsen, Tools) besteht nicht, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

§ 12 Datenschutz
1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
2. Soweit Recruiting- oder Kandidatenprofile Gegen-stand der Zusammenarbeit sind, werden diese aus-schließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts verarbeitet und nur an die im Projekt vorgesehenen Ansprechpartner des Auftraggebers übermittelt.

§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Auftragnehmers; der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Kerpen, Januar 2026